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So wird die Leistung unseres Pflegedienstes finanziert:
Jeder intensivpflichtige Patient hat das Recht auf häusliche Betreuung und Pflege.
Es gilt das Grundprinzip „ambulant vor stationär“. Zur Sicherung der Finanzierung für diese sehr aufwendige Form der Betreuung und Vorsorge gibt es drei Finanzierungssäulen:
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Die Kosten der Behandlungspflege und der Beobachtungszeiten werden von der Krankenkasse übernommen (fünftes Sozialgesetzbuch SGB V).
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Die Kosten der Grundpflege werden, je nach Pflegestufe, von der Pflegeversicherung übernommen (elftes Sozialgesetzbuch SGB XI)
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